Karate Dojo Poing

Das Blog des Karate Dojo Poing

Aktualisierte Corona Regeln

ingo, um 20:34 Uhr am 23-08-2021

Aufgrund der neuen Corona Regelungen in Bayern und der erhöhten Inzidenz über 35 ab dieser Woche besteht für das Training die Nachweispflicht im Sinne der 3G-Regel: GEIMPFT, GENESEN oder NEGATIV GETESTET!

  • GEIMPFT: Vorlage eines Nachweises über die vollständige Impfung entweder digital via Corona-Warn-App, CovPass-App oder Luca-App. Alternativ gilt auch das gedruckte Impfzertifikat oder der Impfpass selbst.
    Als vollständig geimpft gilt, wer alle Teilimpfungen (je nach Impfstoff unterschiedlich) erhalten hat und die letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Oder auch wer als bereits genesen gilt und eine Impfung mit einem der vier zulässigen Impfstoffe erhalten hat.
  • GENESEN: Vorlage des positiven PCR-Tests. Dieser muss mindestens 28 Tage alt sein, jedoch nicht älter als maximal 6 Monate.
  • GETESTET: Vorlage eines negativen Corona Tests. Entweder max. 48h alter negativer PCR-Test oder max. 24h alter negativer Antigen-Schnelltest, ausgestellt von einer offiziellen Corona Teststelle mit klar ersichtlichem Datums- und Zeitstempel. Ausschlaggebend ist die Uhrzeit der Testung, nicht der Erhalt des Befundes.

Und für das Training bedeutet dies dann:

Abgelegt unter blog,dojo,training | Comments Off